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Allgemeine Geschäftsbedingungen - WAER Systems GmbH

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Geltungszeitraum

von 08.01.2014 bis 30.16.2019

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Umfang und Geltung der AGB

1.1 WAER Systems GmbH erbringt ihre Leistungen für den Vertragspartner (Nutzer) ausschließlich aufgrund der nachfolgenden AGB. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn WAER Systems GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Für den Umfang der Leistungen ist auf den Inhalt des jeweils geschlossenen Vertrages abzustellen. Wurde kein beidseitiger schriftlicher Vertrag geschlossen, so ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Rechnung durch WAER Systems GmbH maßgebend. Nebenabreden zu schriftlichen Verträgen sind nur wirksam, wenn sie durch WAER Systems GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote

2.1 Angebote von WAER Systems GmbH sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich angegeben werden.

2.2 Ist der Nutzer Kaufmann, kann WAER Systems GmbH für den Fall, daß zwischen Vertragsabschluß und Lieferung Preissteigerungen stattfinden, eine angemessene Erhöhung der vereinbarten Preise vornehmen.

3. Fristen

3.1 Lieferungs-, Herstellungs- und Erstellungsfristen sind nur verbindlich, wenn diese als ausdrückliche Fixtermine schriftlich vereinbart sind. Ansonsten gelten sie als unverbindlich.

3.2 Hängt die Einhaltung von Fixterminen von vom Nutzer zu erbringenden Voraussetzungen wie Zurverfügungstellung von Unterlagen, Einholung von Genehmigungen o.ä. ab, und werden solche nicht rechtzeitig gestellt, so verlängert sich die Frist entsprechend.

3.3 Ein Fixtermin gilt als eingehalten, wenn die Sendung bei Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht oder Abholbereitschaft gemeldet worden ist; bei Dienstleistungen, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt bzw. begonnen wurden.

3.4 Soweit eine Nichteinhaltung des Fixtermins durch WAER Systems GmbH zu vertreten ist, und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, steht dem Nutzer für den Fall, daß ihm durch die Verspätung ein Schaden entstanden ist, für jede volle Woche der Verspätung ein Ersatzanspruch in Höhe von bis zu 5 % höchstens jedoch bis zu 25 % vom Wert des jeweiligen Teils der Lieferung bzw. Leistung zu. Ein darüber hinaus gehender Schaden ist ausgeschlossen. Das Recht des Nutzers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer WAER Systems GmbH gegenüber schriftlich gesetzten Frist bleibt unberührt.

3.5 Verzögert sich die Lieferung aus vom Nutzer zu vertretenden Ursachen, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat in Rechnung gestellt werden. Das Lagergeld ist auf insgesamt 10 % des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, daß durch WAER Systems GmbH höhere Kosten nachgewiesen werden. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen, wie z. B. Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz, wird hiervon nicht berührt.

4. Transportkosten, Transportgefahr

4.1 Die Gefahr der Liefergegenstände geht mit der Übergabe der (Teil-) Sendung an das Transportunternehmen auf den Nutzer über. Dies gilt auch für den Fall, daß frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

4.2 WAER Systems GmbH behält sich die Wahl der Transportfirma, des Transportmittels und des Transportweges nach eigenem Ermessen vor. Dabei haftet WAER Systems GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

4.3 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der vom Nutzer beigestellten Sachen trägt der Nutzer.

4.4 Auf Wunsch und Kosten des Nutzers wird die Sendung von WAER Systems GmbH gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.

5. Zahlungsbedingungen, Preise und Rechnungen

5.1 Zahlungen sind – unabhängig vom Zugang der Ware – 14 Tage nach Rechnungstellung, bei Dienstleistungen 14 Tage nach Erbringung in voller Höhe ohne jeden Abzug spesenfrei an WAER Systems GmbH oder auf eines der Konten von WAER Systems GmbH zu leisten. Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von über EUR 5.000,00 sind bei Auftragserteilung 50 % als Anzahlung zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer zu leisten. Bei Auslandslieferung bzw. Erstaufträgen behält sich WAER Systems GmbH die Leistung gegen Vorkasse bzw. gegen Gestellung besonderer Sicherheiten vor. Gegen Forderungen von WAER Systems GmbH kann nur mit Gegenforderungen aufgerechnet werden, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Dem Nutzer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht aus demselben Vertragsverhältnis resultiert.

5.2 Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, ab Lager einschließlich Verpackung und ausschließlich aller Steuern, Gebühren, Abgaben und Zölle die ggf. außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden. Kosten für vom Nutzer gewünschte Spezialverpackungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.3 Soweit nicht anderst vereinbart können Rechnungen sowie sonstiger Schriftverkehr auch per Mail oder Fax zugestellt werden. Auf diesen Wege zugegangenen Dokumente werden von Nutzer als Rechtsverbindlich anerkannt. Per Mail zugestellte Dokumente werden in der Regel als PDF Versand.

6. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

6.1 Sämtliche Lieferungen von WAER Systems GmbH erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung der gesamten Verbindlichkeiten des Nutzers aus allen Vertragsverhältnissen mit WAER Systems GmbH. Bei erfüllungshalber hingegebenen Schecks oder Wechseln gilt die Zahlung erst mit der Bareinlösung als erfolgt.

6.2 Soweit der Nutzer von WAER Systems GmbH erhaltene Lieferungen mit anderen Sachen verarbeitet oder dergestalt verbindet, daß diese nicht mehr sonderrechtsfähig sind, wird WAER Systems GmbH Eigentümer oder anteilig Miteigentümer mit übrigen Vorbehaltseigentümern an den vermengten, verbundenen oder neuen Sachen.

6.3 Soweit der Nutzer von WAER Systems GmbH erhaltene Lieferungen an Dritte verkauft oder bei Dritten mit anderen Sachen vermengt, verarbeitet oder dergestalt verbindet, daß die Sonderrechtsfähigkeit aufgehoben wird, tritt der Nutzer an WAER Systems GmbH seine Ansprüche gegen die Dritten im voraus ab. Diese Abtretung betrifft insbesondere die Kaufpreis- bzw. sonstige Gegenleistungsansprüche.

6.4 WAER Systems GmbH kann vom Nutzer Auskunft über dessen Vertragspartner bezüglich der weiterveräußerten oder verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen verlangen, so daß entsprechende Abtretungsanzeigen erfolgen können.

7. Gewährleistung und Haftung

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet WAER Systems GmbH wie folgt:

7.1 Zur Mängelbeseitigung hat der Nutzer WAER Systems GmbH die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist WAER Systems GmbH von der Haftung frei. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von WAER Systems GmbH über. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Anwender nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

7.2 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Nutzer verursacht wurden, Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.

7.3 Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne das Einverständnis von WAER Systems GmbH Änderungen an den Leistungen oder Lieferungen vorgenommen werden.

7.4 Offensichtliche Mängel muß der Nutzer unverzüglich, spätestens 10 Werktage nach Übernahme der Lieferung bzw. Abnahme, schriftlich und detailliert rügen, ansonsten ist WAER Systems GmbH von der Mängelhaftung befreit.

7.5 WAER Systems GmbH haftet für Schäden und Verluste an dem Gegenstand, soweit WAER Systems GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Falle der Beschädigung ist WAER Systems GmbH zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung zu ersetzen. Gleiches gilt für den Fall eines Verlustes. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Nutzers, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von WAER Systems GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen vorliegt oder eine Kardinalpflicht des Vertrages verletzt wurde.

7.6 Weitere Ansprüche des Nutzers gegen WAER Systems GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung von Kardinalpflichten des Vertrages, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und/oder des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.

7.7 Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wir auf das zweifachen des Überlassungsentgeltes sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweils abgeschlossenen Vertrages typischerweise gerechnet werden muß.

8. Ausführung von Dienstleistungen wie Aufstellungen und Montagen

Für jede Art von Dienstleistungen, Aufstellungen und Montagen gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bestimmungen:

8.1 Sofern WAER Systems GmbH Bedenken hinsichtlich der Güte und Eignung der vom Nutzer zur Durchführung einer Leistung zur Verfügung gestellten Gegenstände hat, behält sich WAER Systems GmbH vor, die Leistung insgesamt oder die Übernahme jeglicher Haftung abzulehnen, sofern den Bedenken vom Nutzer nicht Rechnung getragen wird.

8.2 Die Aufstellung von Geräten, Systemen usw. erfolgt durch WAER Systems GmbH in vom Nutzer vorbereitete, besenreine Räumlichkeiten, die insbesonders mit den notwendigen Heizungs-/Klimageräten sowie Stromanschlüssen und ggf. Kabelkanälen für die Datenleistungen ausgestattet sein müssen.

8.3 Vor Beginn der Aufstellungs- und Montagearbeiten müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Lieferteile an Ort und Stelle befinden und alle branchenfremden Nebenarbeiten vor Beginn des Aufbaus so weit fortgeschritten sein, daß die Aufstellung oder Montage sofort nach Ankunft der Aufsteller oder des Montagepersonals begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

8.4 Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme bzw. die Ausführung der Dienstleistung durch Umstände am Einsatzort ohne Verschulden von WAER Systems GmbH, so hat der Nutzer die Kosten für Wartezeit und weitere erforderlichen Anfahrten der Aufsteller oder des Montagepersonals zu tragen.

8.5 Den Aufstellern oder dem Montagepersonal ist die Arbeitszeit und das verbrauchte Material vom Nutzer oder dessen Beauftragten nach bestem Wissen bei Vorlage des Arbeits- und Materialnachweises zu bescheinigen. Die Fertigmeldung erfolgt in Schriftform durch die Aufsteller oder das Montagepersonal vor Verlassen des Aufstellungsortes und ist von Nutzer oder dessen Beauftragten bei Vorlage durch Unterschrift zu bestätigen.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1 WAER Systems GmbH steht dafür ein, daß alle Personen, die mit der Abwicklung eines Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Nutzer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von WAER Systems GmbH nicht für ihn oder für den Dritten bestimmte Daten bzw. Informationen zu verschaffen.

9.2 Falls nicht anderslautend schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben, gelten die WAER Systems GmbH unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Nutzer willigt darin ein, daß personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern, sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Der Vertragspartner wird ergänzend gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon in Kenntnis gesetzt, daß WAER Systems GmbH seine Anschrift und Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet.

9.3 Soweit sich WAER Systems GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienstleistungen bedient, ist WAER Systems GmbH berechtigt, die Nutzerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Für die Einrichtung von Domainnamen vgl. Ziffer 20.2.

10. SCHUFA-Klausel

10.1 Der Nutzer ermächtigt WAER Systems GmbH, der für den Wohnsitz des Nutzers zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Daten über die Aufnahme und Beendigung des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu übermitteln. Zudem darf WAER Systems GmbH der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens des Nutzers (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestritter Forderung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von WAER Systems GmbH, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Nutzers nicht beeinträchtigt werden.

10.2 Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Nutzern geben zu können. Der Nutzer kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihnen betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Das ist die Adresse der zuständigen SCHUFA-Geschäftsstelle ist im Internet unter www.schufa.de abrufbar. Der Nutzer willigt ein, daß im Falle eines Wohnsitzwechsels SCHUFA die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt.

11. Urheberrecht

11.1 Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei WAER Systems GmbH, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anders vereinbart worden ist. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Nutzer ein nichtexklusives, nichtübertragenes und im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerrufliches Nutzungsrecht.

11.2 Der Nutzer verpflichtet sich, nationale und internationale Urheberrechtsbestimmungen zu beachten.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Erfüllungsort ist Landshut.

12.2 Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten Landshut als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. WAER Systems GmbH ist jedoch berechtigt, den Nutzer auch an seinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

12.3 Die zwischen WAER Systems GmbH und dem Nutzer geschlossenen Verträge unterliegen, auch bei Auslandsberührung, deutschem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

13. Schlußbestimmungen

13.1 Für Lieferung, Entwicklung oder Anpassung von Software gelten zusätzlich die Bedingungen des Abschnitts II. Für die Nutzung von Internetdiensten gelten zusätzlich die Bedingungen des Abschnitts III.

13.2 Alle Mitteilungen des Nutzers an WAER Systems GmbH müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt insbesondere für Rücktrittserklärungen, Kündigungen, Mahnungen oder Mängelanzeigen. Die Abbedingung der Schriftform bedarf einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien.

13.3 Sollten einzelne der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag mit dem Nutzer einschließlich der sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für WAER Systems GmbH oder den Nutzer darstellen würde.

13.4 Der Nutzer ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in allen Angelegenheit an die jeweils im Vertrag genannten Stellen zu wenden. Im Zweifel ist für ihn zuständig: WAER Systems GmbH, Bernsteinstraße 101b, 84032 Altdorf/Landshut, Tel.: 08 71 / 9 35 70 70, Fax: 08 71 / 9 35 70 71 , eMail: info@waer.de.

II. Besondere Bestimmungen für Softwareprodukte

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen (I) gilt:

14. Überlassung von Softwareprodukten nebst zugehöriger Dokumentation

14.1 Sofern es sich bei der überlassenen Software um eigene Produkte von WAER Systems GmbH handelt, räumt WAER Systems GmbH dem Nutzer das zeitlich begrenzte oder nicht begrenzte und nicht übertragbare Recht ein, diese gemäß diesen Bedingungen auf der hierfür vorgesehenen Hardware zu nutzen. WAER Systems GmbH liefert dem Nutzer je ein Exemplar der zur Software gehörenden Dokumentation. Änderungen und Vervielfältigung der Software und/oder der Dokumentation durch den Nutzer ist nicht zulässig. Soweit im Einzelfall nicht ausgeschlossen, ist es dem Nutzer jedoch gestattet, bis zu drei Sicherungskopien der Software zu erstellen.

14.2 Installation und Inbetriebnahme der Software erfolgt durch den Nutzer. Soweit gewünscht, wird dies durch WAER Systems GmbH gegen gesondertes Entgelt übernommen.

14.3 Die Software und Dokumentation sind für WAER Systems GmbH und/oder deren Lizenzgeber urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ist nur im Rahmen der einzelvertraglichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere dürfen Copyrightvermerke nicht gelöscht, Kopierschutzvorrichtungen nicht entfernt bzw. die Software und/oder Dokumentation ohne Zustimmung von WAER Systems GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

15. Softwaregewährleistung

Die folgenden Bestimmungen beziehen sich auf die von WAER Systems GmbH generierte Software. Für die über WAER Systems GmbH bezogene Software anderer Hersteller gelten ausschließlich deren Bestimmungen.

15.1 Mängel der gelieferten Software einschließlich der Dokumentation und sonstiger Unterlagen werden von WAER Systems GmbH innerhalb der Gewährleistungfrist/Vertragsdauer nach entsprechender Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl von WAER Systems GmbH durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung ist es WAER Systems GmbH auch gestattet, eine neue Produktversion zu liefern. Fehlerdiagnose und ggf. Beseitigung erfolgen nach Wahl von WAER Systems GmbH auf der Nutzeranlage oder bei WAER Systems GmbH. Die Einsendung der Datenträger mit der fehlerhaften Software erfolgt durch den Nutzer.

15.2 Die Fehlerbeseitigung setzt voraus, daß es sich um einen reproduzierbaren, in der jeweils letzten dem Nutzer gelieferten Produktversion, auftretenden Fehler handelt. Hat der Nutzer die Software über Schnittstellen erweitert, so leistet WAER Systems GmbH Gewähr bis zur Schnittstelle. In diesen Fällen ist der Nachweis, daß der Fehler in der von WAER Systems GmbH gelieferten Software liegt, vom Nutzer zu erbringen.

15.3 Der Nutzer stellt WAER Systems GmbH alle bei ihm vorhandenen, für die Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen und Informationen unentgeltlich zur Verfügung. Soweit zur Fehlerbehebung erforderlich, stellt der Nutzer darüber hinaus die Hard- und Software für die benötigte Arbeitszeit unentgeltlich zur Verfügung und stellt sicher, daß eine zügige Durchführung der Arbeiten möglich ist. Er trifft insbesondere die betrieblich und gesetzlich erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und hat die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Betriebszustände sicherzustellen, sowie ggf. geeignetes Personal unentgeltlich beizustellen.

15.4 Kann der Fehler nicht kurzfristig beseitigt werden, so stellt WAER Systems GmbH eine Zwischenlösung zur Umgehung des Fehlers bereit, sofern dies bei angemessenem Aufwand möglich ist und der Nutzer wegen des Fehlers unaufschiebbare Arbeiten nicht vornehmen kann.

15.5 Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Anwender nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn WAER Systems GmbH hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne daß der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn Sie von WAER Systems GmbH verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

15.6 Bei Verlust oder Beschädigung von Daten oder Datenträgermaterial umfaßt die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Der Kunde ist angehalten in seinem Verantwortungsbereich und zu seinen Kosten für Ihn geeignete Datensicherungen anzufertigen bzw. anzufertigen lassen.

15.7 Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich eine Haftung von WAER Systems GmbH nicht aufgrund Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder sonstiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen ergibt.

16. Instandhaltung, Pflege und sonstige Dienstleistungen

16.1 Die Instandhaltung von Hardware oder Pflege von Software bedarf eines gesondert abzuschließenden Vertrages. Unter Softwarepflege ist auch die Lieferung neuer Produktversionen zu verstehen.

16.2 WAER Systems GmbH stellt zu den jeweils gültigen Preisen insbesondere folgende Leistungen gesondert in Rechnung:

a) Unterstützung bei der Inbetriebnahme der Hard- und Software,

b) Unterstützung bei der Analyse und Beseitigung von Funktionsstörungen in der Software, die durch unsachgemäße Handhabung oder sonstige nicht in der gelieferten Software liegende Umstände entstanden sind (die Unterstützung erfolgt nach Wahl des Nutzers vor Ort, durch Teleservice oder in sonstiger Weise),

c) Über die Gewährleistungsverpflichtung hinausgehende Unterstützung bei Analyse und Beseitigung von Hardwarefehlern,

d) Leistungen, die auf den Wunsch des Nutzers außerhalb der üblichen Arbeitszeiten von WAER Systems GmbH (Montags bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr) erbracht werden.

17. Vertragsverletzungen durch den Nutzer

17.1 Falls der Nutzer gegen eine wesentliche Vertragsbestimmung im Hinblick auf die überlassene Software verstößt, hat WAER Systems GmbH nach Ablauf einer angemessen gesetzten Nachfrist das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

17.2 In diesem Fall sind die gelieferte Software und die Dokumentation einschließlich etwaiger Datensicherungskopien unverzüglich und unaufgefordert vollständig herauszugeben. Darüber hinaus sind Software und Dokumentation zu löschen, soweit sie beim Nutzer gespeichert sind. Diese Bestimmungen gelten auch hinsichtlich des Quellcodes der Software, sofern dieser überlassen wurde. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch von WAER Systems GmbH bleibt vorbehalten.

18. Dongle

18.1 Der Dongle ist Eigentum von WAER Systems GmbH. Er wird dem Kunden leihweise gegen eine Einrichtungsgebür zur Verfügung gestellt. Er ist nach Vertragsende an WAER Systems GmbH zurückzugeben.

18.2 Der Dongle ist nur für WAER Systems GmbH Produkte verwendbar. Er dient sowohl zum Schutz unserer Ideen und Programme aber auch zur Autenthifizierung gegenüber Webdiensten oder Programmen.

18.3 WAER Systems GmbH ist jederzeit berechtigt die Daten auf dem Dongle zu ändern oder den Dongle ganz auszutauschen.

18.4 Der Verlust eines Dongles, ist WAER Systems GmbH unverzüglich zu melden damit WAER Systems GmbH diesen sperren kann. WAER Systems GmbH stellt jederzeit einen neuen Dongle gegen Zahlung einer Einrichtungsgebühr bereit.

18.5 Der Dongle ist mit einem Antihackerschutz versehen. Sollte dieser durch unsachgemäßen Gebrauch aktiviert worden sein kann WAER Systems GmbH diesen zurücksetzen. Die dadurch entstehenden Kosten stellen wir den Kunden in Rechnung.

18.6 Ein defekter Dongle wird von WAER Systems GmbH kostenlos ersetzt solang es sich um einen Materialfehler handelt oder ein Programmierfehler von WAER Systems GmbH vorliegt.

18.7 Es ist dem Kunden untersagt: den Dongle zu kopieren den Dongle zu verändern den Dongle zu manipulieren den Dongle von der Software zu trennen den Softwareschutz zu umgehen oder zu entfernen den Dongle zu verkaufen oder anderweitig weiterzugeben das Produkt und den Dongle ohne Einverständnis von WAER Systems GmbH weiterzugeben

18.8 Verstößt der Kunde gegen einen dieser Punkte kann WAER Systems GmbH den Vertrag ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen sofort kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

III. Besondere Bestimmungen für die Inanspruchnahme von Internet-Diensten

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen (I) gilt:

19. Vertragsgegenstand

19.1 WAER Systems GmbH ermöglicht dem Nutzer den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und die Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Dieser kommt nur mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch WAER Systems GmbH zustande.

19.2 WAER Systems GmbH kann in Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Bankbürgschaft einer Deutschen Bank oder Sparkasse abhängig machen.

19.3 Soweit WAER Systems GmbH sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Dienste Dritter bedient, kommt es für diese hierdurch nicht zum Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zum Nutzer. Ebenso besteht zwischen den Nutzer der WAER Systems GmbH kein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste von WAER Systems GmbH entsprechendes Vertragsverhältnis.

20. Einrichtung von Homepages mit eigener Domain

20.1 Bei der Einrichtung einer eigenen Homepage kann der vom Nutzer gewünschte Domainname nur geschaltet werden, soweit dieser gemäß Auskunft der jeweiligen Domainvergabestelle (z.B. DENIC eG. für .de-Domains) verfügbar ist. WAER Systems GmbH übernimmt keine Haftung dafür, daß der Domainname frei von Rechten Dritter ist.

20.2 WAER Systems GmbH übernimmt die Anmeldung des Nutzers bei der jeweils zuständige Domainvergabestelle. Rechte und Pflichten aus dem Domainregistrierungsvertrag bestehen nur zwischen dem Nutzer und der Vergabestelle. Der Nutzer akzeptiert ausdrücklich die jeweiligen Registrierungsbedingungen, die unter der Homepage der Vergabestelle (z.B. für .de-Domains: www.denic.de) abrufbar sind. Der Nutzer bevollmächtigt WAER Systems GmbH, in seinem Namen alle zur Registrierung erforderlichen Erklärungen gegenüber der Vergabestelle abzugeben und Daten entsprechend dem von Nutzer ausgefüllten Formular an die Vergabestelle mitzuteilen. Der Nutzer nimmt zu Kenntnis, daß die Vergabestelle seine Daten speichert und öffentlich zugänglich macht. Die anfallenden Registrierungskosten sind in der vom Nutzer an WAER Systems GmbH zu zahlenden Registrierungsvergütung bereits enthalten und werden von WAER Systems GmbH an die Vergabestelle abgeführt. Kündigt jedoch WAER Systems GmbH den Vertag mit dem Nutzer aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Zahlungsverzugs, so hat dieser das anfallende Registrierungsentgelt unmittelbar an die Vergabestelle zu zahlen.

20.3 Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, daß die dem Domainamen zugeordnete IP-Adresse im Falle der Beendigung des Provider Vertrages mit WAER Systems GmbH an WAER Systems GmbH zurückfällt und vom Nutzer nicht bei einem anderen Provider weiterverwendet werden kann.

21. Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung

21.1 Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich mindestens 3 Monate. Für Domain jeweils die Mindestlaufzeit des Registrars.

21.2 Verträge sind frühestens zum Ablauf der jeweiligen Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

21.3 Sofern keine Kündigung ausgesprochen wurde, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit.

21.4 Entrichtete Entgelte, insbesonders an einen Registrar, sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

22. Ergänzende Zahlungsbedingungen und Preise

22.1 Die Rechnungsstellung für Internet-Dienste erfolgt 3 Monate im Voraus, jeweils zu Beginn eines Abrechnungszeitraumes. Eine monatliche oder jährliche Zahlungsweise ist möglich, sofern der Nutzer am Lastschriftverfahren teilnimmt. Ist die Gebühr für Teile eines Monats zu entrichten, so wird für diesen Zeitraum pro Tag 1/30 eines Monatsentgelts berechnet. Sonstige Entgelte sind nach Leistungserbringung fällig.

22.2 Sofern der Nutzer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am 14. Tag nach Rechnungsdatum auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerungen ist WAER Systems GmbH berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € und Verzugszinsen zu erheben.

22.3 Leitungs- und Kommunikationskosten (z. B. Telekomunikationsgebühren) zwischen dem Anschlußpunkt des Nutzers und dem von WAER Systems GmbH sind vom Nutzer zu tragen. Sofern beim Anschluß auf der WAER Systems GmbH Seite gesonderte Kosten (z.B. Router, Terminaladapter, spezielle Modembereitstellung) entstehen, werden diese dem Nutzer gesondert in Rechnung gestellt.

22.4 Für den Fall eines Zahlungsverzuges von mehr als einem Monaten und vorausgegangener schriftlicher Mahnung kann WAER Systems GmbH das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und den Anschluß sperren. Der Nutzer ist in diesem Fall verpflichtet, die bis zum Kündigungstermin angefallenen monatlichen Entgelte zu entrichten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten.

22.5 WAER Systems GmbH ist berechtigt, die Rechnungsstellung und das Inkasso auf Dritte zu übertragen.

22.6 WAER Systems GmbH hält die Verbindungsdaten jeweils für den laufenden und den vorangegangenen Monat zur Verfügung. Einwendungen hinsichtlich der angefallenen Verbindungskosten können deshalb nur innerhalb von vier Wochen ab Abbuchung bzw. ab Rechnungsdatum berücksichtigt werden. Später eingehende Einwendungen sind ausgeschlossen.

23. Leistungsverzögerungen und Rücktritt

23.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die WAER Systems GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste eines Telekomunikationsanbieters) hat WAER Systems GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn derartige Störungen im Bereich von Lieferanten und Auftragnehmern von WAER Systems GmbH bzw. von diesen beauftragten Dritten entstehen. Derartige Störungen berechtigten WAER Systems GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Nutzer berechtigt, die monatlichen Festentgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin anteilig zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor:

a) Wenn der Nutzer aus Gründen, die nicht durch ihn zu vertreten sind, nicht mehr auf die WAER Systems GmbH Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht nutzen kann.

b) Die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

23.2 Eine Rückvergütung von Entgelten bei außerhalb des Verantwortungsbereiches von WAER Systems GmbH liegenden Störungen ist ausgeschlossen. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn WAER Systems GmbH oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfall über mehr als einen Werktag erstreckt.

24. Verfügbarkeit der Dienste

24.1 WAER Systems GmbH bietet seine Dienste 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. WAER Systems GmbH wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten so schnell wie möglich beseitigen.

24.2 WAER Systems GmbH unterhält eine Hotline, die telefonisch oder per eMail erreicht werden kann. Die Hotline ist Werktags zu den üblichen Geschäftszeiten besetzt. Außerhalb dieser Zeiten werden Aufzeichnungsverfahren zur Entgegennahme von Nachrichten eingesetzt. Die entsprechenden Ansprechstellen für den Nutzer sind im Vertrag festgelegt.

25. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

25.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste der WAER Systems GmbH sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet:

a) WAER Systems GmbH unverzüglich über jede Änderung seiner Anschrift, Buchungskontonummer sowie der Voraussetzungen für die Eingruppierung in die jeweilige Tarifstruktur zu informieren,

b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste von WAER Systems GmbH nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen,

c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Netz von WAER Systems GmbH erforderlich sein sollten,

d) anerkannten Grundsätzen für die Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen,

e) WAER Systems GmbH erkennbare Schäden unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen,

f) Nach Abgabe einer Störungsmeldung WAER Systems GmbH die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Nutzers vorlag,

g) dafür zu sorgen, daß Kinder und Jugendliche nicht auf jugendgefährdende oder illegale Inhalte zugreifen können.

25.2 Verstößt der Nutzer gegen die obengenannten Pflichten, ist WAER Systems GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

25.3 Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die WAER Systems GmbH oder von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnis beauftragte Dritte durch mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von WAER Systems GmbH oder dadurch entstehen, daß der Nutzer seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Der Nutzer stellt WAER Systems GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter Seite hinsichtlich der Verwendung von durch den Nutzer gewünschter bzw. zur Verfügung gestellter Domainnamen, Kennzeichen, Angaben oder sonstiger Unterlagen frei und hat die Kosten einer durch WAER Systems GmbH ggf. für erforderlich gehaltenen Rechtsverteidigung zu übernehmen.

25.4 Das Verhältnis der die Internetdienste von WAER Systems GmbH nutzenden Nutzer (z.B. Anwendergruppen) untereinander kann im Wege einer Benutzungsordnung geregelt werden.

26. Nutzung durch Dritte

26.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste WAER Systems GmbH insbesondere bei gewerblicher Nutzung durch Dritte ist nur nach ausdrücklich schriftlicher Genehmigung durch WAER Systems GmbH gestattet.

26.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Nutzer diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Eine Ablehnung oder Rücknahme der Genehmigungen durch WAER Systems GmbH begründet keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Nutzers.

26.3 Der Nutzer hat auch die Entgelte zu bezahlen, die durch die Nutzung der Dienste von WAER Systems GmbH durch Dritte entstanden sind.

27. Haftungsbeschränkung

27.1 WAER Systems GmbH haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß in Folge der unter 22.1. beschriebenen Gründe Leistungen unterbleiben bzw. nicht erbracht werden können. Insbesondere haftet WAER Systems GmbH weder für entgangenen Gewinn noch für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Nutzer oder einem Dritten entstehen.

27.2 WAER Systems GmbH haftet ferner nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß diese frei von Rechten Dritter sind, oder dafür, daß die Informationsgeber rechtswidrig handeln, in dem sie die jeweiligen Informationen übermitteln.

27.3 Sofern eine Haftung nicht bereits durch andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ausgeschlossen wird, ist diese bei Schäden, die

a) durch Inanspruchnahme von WAER Systems GmbH-Diensten,

b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch WAER Systems GmbH,

c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten von WAER Systems GmbH,

d) durch das Unterlassen der Überprüfung hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der WAER Systems GmbH, oder

e) deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch WAER Systems GmbH nicht erfolgt ist,

der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrundliegenden Gebühren der WAER Systems GmbH beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen ist die Haftung der WAER Systems GmbH gegenüber dem Nutzer hinsichtlich des nachweislich entstandenen Schaden auf den einfachen Betrag des vereinbarten monatlichen Festentgelts beschränkt.

28. Vertragsänderungen

WAER Systems GmbH kann die besonderen Bestimmungen für die Inanspruchnahme von Internetdiensten sowie seine Leistungsbeschreibung und Preise ändern, indem die Änderungen dem Nutzer einzeln schriftlich oder per Mail mitgeteilt werden. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Nutzers, so kann er das Vertragsverhältnis zu WAER Systems GmbH binnen eines Monates nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Tut er dies nicht, wird die Änderung mit Ablauf der Monatsfrist wirksam. Die Monatsfrist läuft nur, wenn der Nutzer in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht hingewiesen wurde.

agb/alt.txt · Zuletzt geändert: 2019/06/03 19:58 von 127.0.0.1

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