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covid19:hygienekonzept

Update 01.01.2021: mit Mund-Nasen-Bedeckungen sind FFP2 Masken gemeint!!!!!

Infektions-und Hygieneschutzkonzept

Zum Schutz unserer Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Ansprechpartner

  • Name: Walter Henz
  • Telefon: 0871-9357070
  • Email: walter@waer.net

Grundsätzliches

Wir verpflichen uns folgende Grundregeln einzuhalten:

(siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)

  • Sicherstellung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen
  • In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Zurverfügungstellung von Mund-Nasen-Bedeckungen, die getragen werden müssen
  • Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung oder Fieber) sollen sich generell nicht in den Unterrichtsräumen, Büros oder Fahrzeugenaufhalten (siehe auch RKI Empfehlungen)
  • Festlegung von Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (z.B. bei Fieber); hier wird das zuständige Gesundheitsamt informiert und abgeklärt, wie weiterhin Verfahren werden soll

Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen

  • Auffordern von Beschäftigten mit entsprechenden Symptomen, das Betriebsgelände und Unterrichtsräume zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben
  • Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder an das Gesundheitsamt zu wenden
  • Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht

Usere Maßnahmen im Detail

Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern

  • Unterweisung der Mitarbeiter/innen, und Teilnehmer/innen über die Abstandsregeln
  • Aushang Hinweisschilder, Banner, Bodenkennzeichnung

Mund-Nasen-Bedeckungen

  • Sicherstellung, dass Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen
  • an Arbeitsplätzen, Unterrichtsräumen und in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist (z.B. praktische Ausbildung)
  • Hinweis an Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen dass zum Eigenschutz eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht ist
  • Schulung der Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
  • Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/innen, Teilnehmer/innen

Handhygiene

  • Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
  • Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion im Eingangsbereich und auf Toiletten
  • Unterweisung der Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen über die Handhygiene zur richtigen Nutzung und Entsorgung von Einweghandschuhen (z.B. in den praktischen Ausbildungen)
  • Bereitstellung von hautschonender Seife
  • Bereitstellung von Handtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner)
  • Bereitstellung von Einweghandschuhen

Steuerung des Mitarbeiter-und Kundenverkehrs

  • Bodenmarkierungen (Hinweis „Abstand halten“ durch entsprechende Hinweisbanner vor dem Anmelde-und Wartebereich)
  • Bereitstellung von Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion vor Betreten der Räumlichkeiten
  • wenn möglich, direkten entgegenkommenden Kontakt zwischen den Kunden (bei Beratungen / Neunanmeldungen) vermeiden
  • Steuerung von Eintritt und Austritt durch Personal und Kunden, wenn nur eine Eingangstür vorhanden ist
  • Installation von transparenten Abtrennungen bei Kundengesprächen (z.B. Neuanmeldungen)
  • Erstellung eines eigenen Parkplatzkonzepts

Schulungs-und Arbeitsplatzgestaltung

  • Arbeits-und Schulungsplätze so gestalten, dass Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen ausreichend Abstand zu anderen Personen halten können (mind. 1,5 m)
  • Installation von transparenten Abtrennungen in den Unterrichtsräumen zwischen den Trainer/innen und den Teilnehmer/innen
  • Nutzung freier Raumkapazitäten (Aufteilung der Mitarbeiter/innen in getrennte Büros)
  • Vermeidung von Mehrfachbelegungen von Räumen
  • Benutzung und Bereitstellung von Schutzhandschuhe
  • Sichtkontrolle der maximalen Teilnehmer/innen
  • regelmäßige Belüftung der Büro-, Schulungs-und Aufenthaltsräume
  • Mitgebrachte Geräte werden von den Teilnehmer/innen desinfiziert

Unterrichts-, Arbeitszeit-und Pausengestaltung

  • Verringerung der Belegungsdichte von Schulungs-und Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen durch Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte Schulungs-und Pausenzeiten)
  • möglichst dieselben Personen zu gemeinsamen Pauseneinteilen, um innerbetriebliche Personenkontakte zu verringern
  • durch geeignete organisatorische Maßnahmen vermeiden, dass es bei Beginn und Ende der Schulungs-und Arbeitszeit zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Mitarbeiter/-innen und Teilnehmer/innen kommt

Zutritt betriebsfremder Personen zu den Büros-und Schulungsräumen

  • Zutritt betriebsfremder Personen nach Möglichkeit auf ein Minimum beschränken
  • Kontaktdaten betriebsfremder Personen beim Betreten/Verlassen des Unternehmens sind zu dokumentieren
  • Information betriebsfremder über die Maßnahmen, die aktuell im Unternehmen hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV2 gelten
  • Anpassung der Öffnungszeiten zur Minimierung der Kundenfrequenz

Reinigung von Sanitär-, und Pausenräume

  • Zurverfügungstellung von hautschonender Flüssigseife und von Einweghandtüchern zur Reinigung der Hände
  • Anpassung der Reinigungsintervalle
  • Regelmäßige Reinigung von Türklinken und Handläufen (Desinfektionsmittel „Fläche“)
  • Sicherstellung eines ausreichenden Abstands in Pausenräumen
  • regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen)
  • Nach jeder „praktischen Ausbildung desinfizieren der Geräte etc…..

Gewährleistung der Durchführung und Kontrolle des Infektions-und Hygieneschutzkonzepts

  • Erstellung eines Infektions-und Hygieneschutzkonzept (Aushang und Digital)
  • Aushang der Hygieneregeln im Unternehmen
  • Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
  • Aktive Kommunikation des Infektions-und Hygieneschutzkonzept im gesamten Unternehmen
  • Kontrolle der Einhaltung des betrieblichen Infektions-und Hygieneschutzkonzepts
  • Benennen eines geeigneten Ansprechpartners für die Umsetzung des Infektions-und Hygieneschutzkonzepts
  • regelmäßige Belüftung der Büro-, Schulungs-und Aufenthaltsräume
  • Unterweisung und Verteilung der Unterlagen an Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen über die „Allgemeine Unterweisung“ „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ „Persönliche Hygiene-und Verhaltensregeln SARS-CoV-2 / Covid-19“ (Quelle IHK Nürnberg für Mittelfranken)

Unterweisung

Allgemeine Unterweisung der Mitarbeiter/-innen und Teilnehmer/innen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz „Persönliche Hygiene-und Verhaltensregeln SARS-CoV-2 / Covid-19“ „Quelle IHK Nürnberg für Mittelfranken Stand 28. April 2020“ **

covid19/hygienekonzept.txt · Zuletzt geändert: 2023/01/24 10:34 von walter

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