Update 01.01.2021: mit Mund-Nasen-Bedeckungen sind FFP2 Masken gemeint!!!!!
Infektions-und Hygieneschutzkonzept
Zum Schutz unserer Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Ansprechpartner
Name: Walter Henz
Telefon: 0871-9357070
Email: walter@waer.net
Grundsätzliches
Wir verpflichen uns folgende Grundregeln einzuhalten:
(siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)
Sicherstellung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen
In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Zurverfügungstellung von Mund-Nasen-Bedeckungen, die getragen werden müssen
Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung oder Fieber) sollen sich generell nicht in den Unterrichtsräumen, Büros oder Fahrzeugenaufhalten (siehe auch RKI Empfehlungen)
Festlegung von Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (z.B. bei Fieber); hier wird das zuständige Gesundheitsamt informiert und abgeklärt, wie weiterhin Verfahren werden soll
Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen
Auffordern von Beschäftigten mit entsprechenden Symptomen, das Betriebsgelände und Unterrichtsräume zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben
Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder an das Gesundheitsamt zu wenden
Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht
Usere Maßnahmen im Detail
Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern
Unterweisung der Mitarbeiter/innen, und Teilnehmer/innen über die Abstandsregeln
Aushang Hinweisschilder, Banner, Bodenkennzeichnung
Mund-Nasen-Bedeckungen
Sicherstellung, dass Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen
an Arbeitsplätzen, Unterrichtsräumen und in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist (z.B. praktische Ausbildung)
Hinweis an Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen dass zum Eigenschutz eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht ist
Schulung der Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/innen, Teilnehmer/innen
Handhygiene
Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion im Eingangsbereich und auf Toiletten
Unterweisung der Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen über die Handhygiene zur richtigen Nutzung und Entsorgung von Einweghandschuhen (z.B. in den praktischen Ausbildungen)
Bereitstellung von hautschonender Seife
Bereitstellung von Handtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner)
Bereitstellung von Einweghandschuhen
Steuerung des Mitarbeiter-und Kundenverkehrs
Bodenmarkierungen (Hinweis „Abstand halten“ durch entsprechende Hinweisbanner vor dem Anmelde-und Wartebereich)
Bereitstellung von Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion vor Betreten der Räumlichkeiten
wenn möglich, direkten entgegenkommenden Kontakt zwischen den Kunden (bei Beratungen / Neunanmeldungen) vermeiden
Steuerung von Eintritt und Austritt durch Personal und Kunden, wenn nur eine Eingangstür vorhanden ist
Installation von transparenten Abtrennungen bei Kundengesprächen (z.B. Neuanmeldungen)
Erstellung eines eigenen Parkplatzkonzepts
Schulungs-und Arbeitsplatzgestaltung
Arbeits-und Schulungsplätze so gestalten, dass Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen ausreichend Abstand zu anderen Personen halten können (mind. 1,5 m)
Installation von transparenten Abtrennungen in den Unterrichtsräumen zwischen den Trainer/innen und den Teilnehmer/innen
Nutzung freier Raumkapazitäten (Aufteilung der Mitarbeiter/innen in getrennte Büros)
Vermeidung von Mehrfachbelegungen von Räumen
Benutzung und Bereitstellung von Schutzhandschuhe
Sichtkontrolle der maximalen Teilnehmer/innen
regelmäßige Belüftung der Büro-, Schulungs-und Aufenthaltsräume
Mitgebrachte Geräte werden von den Teilnehmer/innen desinfiziert
Unterrichts-, Arbeitszeit-und Pausengestaltung
Verringerung der Belegungsdichte von Schulungs-und Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen durch Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte Schulungs-und Pausenzeiten)
möglichst dieselben Personen zu gemeinsamen Pauseneinteilen, um innerbetriebliche Personenkontakte zu verringern
durch geeignete organisatorische Maßnahmen vermeiden, dass es bei Beginn und Ende der Schulungs-und Arbeitszeit zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Mitarbeiter/-innen und Teilnehmer/innen kommt
Zutritt betriebsfremder Personen zu den Büros-und Schulungsräumen
Zutritt betriebsfremder Personen nach Möglichkeit auf ein Minimum beschränken
Kontaktdaten betriebsfremder Personen beim Betreten/Verlassen des Unternehmens sind zu dokumentieren
Information betriebsfremder über die Maßnahmen, die aktuell im Unternehmen hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV2 gelten
Anpassung der Öffnungszeiten zur Minimierung der Kundenfrequenz
Reinigung von Sanitär-, und Pausenräume
Zurverfügungstellung von hautschonender Flüssigseife und von Einweghandtüchern zur Reinigung der Hände
Anpassung der Reinigungsintervalle
Regelmäßige Reinigung von Türklinken und Handläufen (Desinfektionsmittel „Fläche“)
Sicherstellung eines ausreichenden Abstands in Pausenräumen
regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen)
Nach jeder „praktischen Ausbildung desinfizieren der Geräte etc…..
Gewährleistung der Durchführung und Kontrolle des Infektions-und Hygieneschutzkonzepts
Erstellung eines Infektions-und Hygieneschutzkonzept (Aushang und Digital)
Aushang der Hygieneregeln im Unternehmen
Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
Aktive Kommunikation des Infektions-und Hygieneschutzkonzept im gesamten Unternehmen
Kontrolle der Einhaltung des betrieblichen Infektions-und Hygieneschutzkonzepts
Benennen eines geeigneten Ansprechpartners für die Umsetzung des Infektions-und Hygieneschutzkonzepts
regelmäßige Belüftung der Büro-, Schulungs-und Aufenthaltsräume
Unterweisung und Verteilung der Unterlagen an Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen über die „Allgemeine Unterweisung“ „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ „Persönliche Hygiene-und Verhaltensregeln SARS-CoV-2 / Covid-19“ (Quelle IHK Nürnberg für Mittelfranken)
Unterweisung
Allgemeine Unterweisung der Mitarbeiter/-innen und Teilnehmer/innen über
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz „Persönliche Hygiene-und Verhaltensregeln SARS-CoV-2 / Covid-19“
„Quelle IHK Nürnberg für Mittelfranken Stand 28. April 2020“
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